18. Informationen für Erzieher/-innen

29.07.2020

Ministerbrief an Personal und Träger, aktuelle FAQ und Fachempfehlungen

Hier finden Sie das Gesamtpaket des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW zur Corona-Pandemie. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Link.

Denkanstoß des VBE NRW: Zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kitas
VBE aktuell 1620 In Zeiten von Corona

Bei Rückfragen: Barbara Nolte, Leiterin Referat Erzieher/-innen im VBE. 


Ministerbriefe

An die Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen und die Eltern in Nordrhein-Westfalen: Rückkehr zum Regelbetrieb am 17.08.2020

Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden, Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen: Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung

Erstellt in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie gültig ab 17. August 2020


Testungen 
Formular: Bestätigung des Trägers bzw. des Jugendamtes zur Vorlage für einen freiwilligen Corona-Test

Handreichung für die Kindertagesbetreuung
in einem eingeschränkten Regelbetrieb
nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie

Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19
Informationen (26.06.20) für
- Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden und
- Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Erklärung zur Symptomfreiheit bei Kindern
nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19 (26.06.20)
Musterbogen

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung
nach Maßgaben des Infektionsschutzes (03.06.20)

Ergänzung: Fragen und Antworten
zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten (03.06.2020)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
In der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung

Information des Landes NRW zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung
Offizielle Informationen
1. für Eltern, deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
2. für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Rahmenbedingungen zur Öffnung von Projekten der Kinderbetreuung in besonderen Fällen
sog. Brückenprojekt

Zusammanfassende Informationen für Erzieher/-innen
Im Überblick: Was Sie wissen sollten

Fachempfehlung Nr. 1
Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Fachempfehlung Nr. 2
Gruppen-/ bzw. einrichtungsbezogene Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen

Fachempfehlung Nr. 3
Personaleinsatz

Fachempfehlung Nr. 4
Schließung des Kindertagesbetreuungsangebotes wegen Mangels an Betreuungsbedarfen

Fachempfehlung Nr. 5 
Konkretisierungen zum Personaleinsatz

Fachempfehlung Nr. 6 
Prüfung der Arbeitgeberbescheinigungen

Fachempfehlung Nr. 7 
Berufspraktikum und praxisintegrierte Ausbildung

Fachempfehlung Nr. 8
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Ergänzungen:

Dürfen Beschäftige in der Kindertageseinrichtung eigene Kinder mit in das Betreuungsangebot nehmen?
Ja, wenn die eigenen Kinder ein bisher nicht genutztes Kindertagesbetreuungsangebot wahrnehmen müssten, das zu einem neuen Kontaktnetz führen würde. Sofern die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI –organisiert werden kann, können diese Kinder in die Einrichtung mitgebracht werden. Für diese Fallkonstellationen ist sicherzustellen, dass die eigenen Kinder von dem Elternteil mitbetreut werden. Die dadurch entstehende Vergrößerung  von  Betreuungsgruppen ist aus Infektionsschutzsicht unwesentlich, da bereits zuvor über das Elternteil ein Kontaktnetz bestand

Dürfen die Waldkindergärten der Zeit mit den Kindern den öffentlichen Wald, also die  Plätze im Wald  aufsuchen, wo auch sonst der eigentliche "Waldkindergartenalltag" stattfindet?
Waldkindergärten sind Tageseinrichtungen für Kinder, die wie alle anderen Kindertageseinrichtungen ein Betreuungsangebot für Kinder von Schlüsselpersonen zum Erhalt der kritischen Infrastruktur anbieten müssen. Da der „Raum" der Waldkindertageseinrichtungen das jeweilig zugeordnete Waldgebiet ist, muss auch dort der Aufenthalt der Kinder mit ihren Betreuungspersonen stattfinden. Eine Betreuung der Kinder im Bauwagen oder anderen engen Räumlichkeiten entspricht nicht dem Infektionsschutz ist daher zu vermeiden. Es wird empfohlen, dass für den Waldkindergarten zuständige Ordnungsamt, das Jugendamt und ggf. die Polizei über das jeweilige Betreuungsangebot zu informieren, um sicherzustellen, dass hier kein Verstoß gegen das Versammlungsverbot verfolgt wird. Es ist sinnvoll eine Bescheinigung des Trägers bei den Waldbesuchen mitzuführen.

Fachempfehlung Nr. 9
Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen

Fachempfehlung Nr. 10
Aktualisierung zum Personaleinsatz unter Beachtung der Empfehlungen des RKI für Kindertageseinrichtungen

Fachempfehlung Nr. 11
Aktualisierung zum Einsatz von Kindertagespflegepersonen unter Beachtung der Empfehlungen des RKI

Fachempfehlung Nr. 12
Betreuung am Wochenende

Fachempfehlung Nr. 13
Empfehlungen zum Schutz von in der Betreuung tätigen Beschäftigten

Fachempfehlung Nr. 14
Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall

Fachempfehlung Nr. 15 mit 3 Anlagen
Veränderung der Rahmenbedingungen in der Betreuung von Kindern von Personen mit einem Anspruch auf Kindertagesbetreuung
Anlage 1: Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anlage 2: Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anlage 3: Anregungen für kompensatorische organisatorische und
pädagogische Maßnahmen zur Stärkung des Infektionsschutzes

Fachempfehlung Nr. 16
Vorläufiger Umgang mit Personalengpässen

Fachempfehlung Nr. 17
Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung der Angebote der Kindertageseinrichtungen

 

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